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Ordentlicher Landesparteitag der SPD Niedersachsen 2018
Der Antragschluss ist auf Freitag, den 16. Februar 2018 (24.00 Uhr) festgelegt. Antragsberechtigt zum Landesparteitag sind gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und Wahlordnung des SPD Landesverbandes die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung
- Wahl des Tagungspräsidiums
- Beschluss über die Geschäftsordnung
- Beschluss über die Tagesordnung
- Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
- Berichte
- Wahl des SPD-Landesvorstandes
- Antragsberatung und Beschlussfassung
- Schlusswort